Gebäudeversicherungen.
Dienstag, 12. April 2011 um 02:43Sollten Gebäudeschäden entstehen und sich im Rahmen der Gebäudeversicherung bewegen, sollte einiges beachtet werden, damit die Versicherung auch zahlt. Der Schaden sollte so gering wie möglich gehalten werden. Darüber hinaus muss bei Brand sofort die Feuerwehr benachrichtigt werden und es sollten immer der Haupthahn geschlossen werden, wenn es sich um Leitungsschäden handelt. Entstandene Öffnungen sollten nach einem Sturm oder bei Hagel geschlossen werden. Der Versicherungsnehmer sollte nie selber versuchen, zugefrorene Rohre und Heizkörper aufzutauen. Da sollte immer ein Fachmann ran. Die Versicherung sollte unverzüglich benachrichtigt werden, damit diese auch für die Kosten aufkommt. Beweismaterial ist dabei sehr wichtig, die bei der Versicherung vorgelegt werden können. Am besten kommt ein Versicherungsvertreter vorbei, um sich den Schaden anzusehen. Dabei kann festgestellt werden, wie hoch der Schaden ist, der ersetzt werden muss. Alle wichtigen Informationen, wie Ursachen und Höhe des Schadens, sollten der Versicherung mitgeteilt werden. Dabei sollte die Frist von einer Woche eingehalten werden, da sonst die Versicherung auch den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen kann.

